Wer eine Immobilie mit Garten erbt, steht oft vor einer Lage: das Haus ist alt, der Garten verwahrlost, der Erblasser hat lange nichts mehr gemacht. Was tun, bevor Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung möglich ist? Diese Anleitung gilt für Erbschaftsimmobilien im Großraum Stuttgart.
Erste Bestandsaufnahme
- Garten-Größe, Anzahl Bäume, Hecken, Beete dokumentieren.
- Bäume auf Standsicherheit prüfen lassen — Verkehrssicherungspflicht trifft Erben sofort.
- Hecken auf Wildwuchs und Brutplätze checken.
- Wildkraut, Brennnessel, Riesenbärenklau dokumentieren.
- Müllablagerungen identifizieren — alter Eigentümer hat oft Material angehäuft.
Sofortmaßnahmen — Verkehrssicherheit
Bei Erbschaft greift die Verkehrssicherungspflicht ab Tag 1. Wenn ein vernachlässigter Baum auf den Gehweg fällt und einen Passanten verletzt, haften Sie persönlich. Erste Maßnahme: Sichtprüfung aller Bäume durch Sachverständigen. Kosten 80 bis 150 Euro pro Baum, dokumentierte Sicherheit ist Versicherungsgrundlage.
Aufräumung in Phasen
Phase 1 — Müll und Wildwuchs
- Sperrmüll, Schrott, Bauschutt entsorgen.
- Wildkraut bis 50 cm Höhe mulchen, höheres mit Sense oder Freischneider.
- Kosten Erstaufräumung 200 qm Garten: 800 bis 2.500 Euro je nach Verwilderungsgrad.
Phase 2 — Hecken und Sträucher
- Verjüngungsschnitt nur zwischen Oktober und Februar erlaubt.
- Bei stark verwucherten Hecken oft Komplett-Neuanlage günstiger.
- Bei vernachlässigten Buchsbaumhecken Zünsler-Befall prüfen — meist nicht zu retten.
Phase 3 — Bäume
- Tote Bäume sofort fällen lassen.
- Standgefährdete Bäume sichern oder fällen.
- Bei wertvollen, gesunden Bäumen Pflegeschnitt durch Fachbetrieb.
- Baumfällung im Stadtgebiet erfordert oft Genehmigung — vorher beim Ordnungsamt anfragen.
Wenn Sie verkaufen wollen
Ein gepflegter Garten erhöht den Verkaufswert einer Immobilie um 5 bis 15 Prozent. Käufer entscheiden in den ersten 90 Sekunden über das Objekt — der erste Eindruck der Außenanlage zählt mit. Investitionen in Garten-Aufräumung amortisieren sich beim Verkauf meistens.
Wenn Sie vermieten wollen
- Klare Pflege-Verantwortung im Mietvertrag regeln.
- Bei Mehrfamilienhaus Pflegevertrag mit Dienstleister abschließen.
- Verkehrssicherungspflicht bleibt bei Ihnen als Eigentümer.
- Kosten der Garten-Pflege sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar.
Steuerlich absetzen
Garten-Pflege auf Mietobjekt: voll als Werbungskosten absetzbar. Bei selbstgenutztem Wohnraum: 20 Prozent der Lohnkosten als haushaltsnahe Dienstleistung steuermindernd, max. 1.200 Euro pro Jahr. Materialkosten sind separat zu betrachten. Belege sammeln.
Wer das übernimmt
herrlichnatur übernimmt Erstaufräumung und Folge-Pflege bei Erbschaftsimmobilien in Bietigheim-Bissingen und 50 km Umkreis. Festpreis-Angebot nach Begehung. Gartenpflege · Kostenrechner · +49 1522 2191840
