Winterdienst-Pflichten für Vermieter im Landkreis Ludwigsburg

Wer im Landkreis Ludwigsburg eine Immobilie vermietet, hat eine Pflicht, die viele unterschätzen: die Verkehrssicherungspflicht im Winter. Stürzt ein Passant auf einem nicht geräumten Gehweg, haftet im Zweifel der Vermieter — auch wenn der Mietvertrag etwas anderes vorsieht.

Was die Gemeinden in der Region vorschreiben

Die meisten Städte im Landkreis Ludwigsburg, darunter Bietigheim-Bissingen, Ludwigsburg, Sachsenheim, Besigheim, Vaihingen an der Enz und Marbach am Neckar, haben eine Räum- und Streupflicht-Satzung. Die Eckpunkte sind nahezu überall gleich:

  • Räumzeit: werktags 7:00 bis 20:00 Uhr, sonntags 8:00 bis 20:00 Uhr.
  • Räumbreite: in der Regel 1,00 bis 1,20 Meter, je nach Satzung.
  • Bei Schneefall während des Tages: spätestens innerhalb einer Stunde nach Beendigung des Schneefalls.
  • Streumittel: in den meisten Gemeinden ist Salz auf Gehwegen verboten. Erlaubt sind Sand, Splitt, Granulat.

Wer haftet wirklich?

Grundsätzlich liegt die Verkehrssicherungspflicht beim Eigentümer. Diese kann auf den Mieter übertragen werden, aber nur wenn drei Bedingungen erfüllt sind:

  • Schriftliche Vereinbarung im Mietvertrag oder per Hausordnung.
  • Klare Regelung der Verantwortlichkeit zwischen mehreren Mietern.
  • Eigentümer muss die Erfüllung kontrollieren — Stichwort Überwachungspflicht.

Die Rechtsprechung ist hier streng. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden: Bei Sturzschaden eines Passanten haftet der Eigentümer mit, wenn er die Erfüllung durch den Mieter nicht regelmäßig prüft.

Was kostet ein Sturz?

Ein Knochenbruch durch Glatteissturz kostet im Schnitt 12.000 bis 25.000 Euro Schmerzensgeld plus Behandlungskosten und Verdienstausfall. Bei Dauerschäden steigen die Summen schnell sechsstellig. Eine Haftpflichtversicherung deckt das in der Regel ab — aber nur, wenn die Räumpflicht nachweislich erfüllt wurde.

Was viele Vermieter falsch machen

  • Räumpflicht im Mietvertrag delegieren, aber Erfüllung nicht prüfen.
  • Salz statt Splitt verwenden — Bußgelder bis 1.000 Euro.
  • Bei Mehrfamilienhäusern keine klare Reihenfolge der zuständigen Mieter festlegen.
  • Während Urlaubs- oder Krankheitszeiten keine Vertretung organisieren.
  • Nach Schneefall warten statt sofort handeln.

So lösen Hausverwaltungen das Risiko

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Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Satzungen Ihrer Gemeinde.

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Filiz Herr
Filiz Herr ist Geschäftsführerin der herrlichnatur UG mit Sitz in Bietigheim-Bissingen. Sie hat 2025 das Unternehmen gegründet, mit dem Anspruch, Gartenpflege, Hausmeisterservice und Objektbetreuung zuverlässig im Großraum Stuttgart und Heilbronn anzubieten. Vier Mitarbeiter betreuen private Eigentümer, Hausverwaltungen und Unternehmen.

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