Winterdienst ist nicht nur Komfort — er ist juristisch verpflichtend. Wer als Eigentümer seine Räumpflicht nicht erfüllt, haftet bei Sturzschäden persönlich. Sichern Sie Ihre Saison 2026/2027 jetzt — Termine sind ab Sommer 2026 vergeben.
Was im Vertrag enthalten ist
- Räumzeiten nach Gemeindesatzung: werktags 7-20 Uhr, sonntags 8-20 Uhr.
- Reaktionszeit innerhalb 1 Stunde nach Ende des Schneefalls.
- Streumittel: Sand, Splitt oder Granulat (Salz ist in den meisten Gemeinden im Landkreis Ludwigsburg verboten).
- Foto-Dokumentation jeder Räumung mit Zeitstempel und GPS-Koordinaten.
- Vertretungsregelung lückenlos — bei Krankheit oder Urlaub steht Ersatz bereit.
- Versicherungsbescheinigung speziell für Räum- und Streudienst.
- Vertragslaufzeit November bis März.
Was die Räumpflicht juristisch bedeutet
Bei Sturzschaden eines Passanten haftet der Eigentümer mit, auch wenn die Räumpflicht an Mieter übertragen wurde. Ohne dokumentierte Erfüllung greift die Versicherung möglicherweise nicht. Schmerzensgeld bei Knochenbruch durch Glatteissturz: 12.000 bis 25.000 Euro plus Behandlungskosten und Verdienstausfall. Bei Dauerschäden steigen die Summen schnell sechsstellig.
Für wen sich der Vertrag lohnt
- Mehrfamilienhäuser ab 6 Wohneinheiten.
- Hausverwaltungen mit mehreren Objekten.
- Vermieter, die die Räumpflicht-Übertragung an Mieter vermeiden wollen.
- Senioren oder Berufstätige ohne morgendliche Verfügbarkeit.
- Gewerbeobjekte mit Kundenverkehr.
Kosten
- Einfamilienhaus Saison: 350 bis 600 Euro
- Mehrfamilienhaus 6-12 WE: 600 bis 1.000 Euro
- Wohnanlage 12-30 WE: 1.000 bis 1.800 Euro
- Wohnanlage 30-100 WE: 1.800 bis 4.500 Euro
- Inklusive Werkzeug, Streumittel-Vorrat, Foto-Dokumentation, Versicherung.
Anmeldefrist
Anfragen für Saison 2026/2027 ab Juli 2026 möglich. Bestandskunden haben Vorrang. Neukunden: bis Mitte Oktober 2026 anmelden, danach ist Kapazität meist erschöpft.
Anfrage
Vertrag jetzt anfragen für Saison 2026/2027. Servicegebiet: Bietigheim-Bissingen und 50 km Umkreis. Objektpflege mit Winterdienst · Mehr zur Räumpflicht · +49 1522 2191840
