Glossar: Fachbegriffe für Gartenpflege und Hausmeisterservice

Wer mit Gartenpflege oder Objektbetreuung zu tun hat, stolpert über Fachbegriffe. Wir erklären die wichtigsten Begriffe in zwei Sätzen, ohne Werbeballast. Sortiert alphabetisch. Quellen am Ende.

Aerifizieren

Mechanisches Lockern verdichteter Rasen-Böden. Ein Aerifizier-Gerät sticht zylindrische Hohlkerne aus dem Boden, die später entfernt werden. Ergebnis: bessere Wasser-, Luft- und Nährstoffversorgung der Wurzeln. Zeitpunkt: Frühjahr oder Herbst, bei Bodentemperatur über 10 Grad.

Astring

Wachstumszone direkt am Astansatz, in der die Wundheilung nach Schnitt erfolgt. Wer beim Schnitt zu nah am Stamm ansetzt, verletzt den Astring und blockiert die Heilung. Faustregel: Astring stehenlassen, sauberer Schnitt knapp davor.

Brutsaison (Bundesnaturschutzgesetz)

Zeitraum vom 1. März bis 30. September, in dem § 39 BNatSchG starken Heckenschnitt verbietet. Erlaubt bleibt der schonende Pflegeschnitt. Hintergrund: Schutz brütender Vögel. Verstöße werden mit Bußgeldern bis 50.000 Euro geahndet.

Demineralisiertes Wasser (Photovoltaik)

Wasser, dem alle gelösten Mineralien entzogen wurden. Trocknet rückstandsfrei und ist die einzig sinnvolle Methode zur Reinigung von Solar-Modulen. Leitungswasser hinterlässt Kalkflecken, die den Ertrag reduzieren statt verbessern.

DGUV-Vorgaben

Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für Arbeitssicherheit. Bei Arbeiten in Höhe ab 3 Metern, etwa Photovoltaikreinigung oder Heckenschnitt mit Hubsteiger, sind Auffangsysteme oder Anseilen vorgeschrieben. Verstoß führt zu Versicherungsverlust bei Unfällen.

Heckenschnitt-Frist

Letzter erlaubter Termin für starken Heckenschnitt vor der Brutsaison: 28. Februar. Wiederbeginn: 1. Oktober. In der Zwischenzeit nur Form- und Pflegeschnitt zulässig.

Kompostierung

Mikrobiologischer Abbau organischer Materialien zu Humus. Ein gut geführter Kompost erreicht Temperaturen über 60 Grad und ist nach 6 bis 9 Monaten reif. Voraussetzungen: ausgewogenes C/N-Verhältnis (etwa 25:1), Feuchtigkeit, Luftzufuhr.

Mulchen

Rasenmähen, bei dem das Schnittgut zerkleinert auf der Fläche verbleibt. Bringt etwa 25 Prozent des jährlichen Stickstoffbedarfs zurück in den Boden. Voraussetzung: Mähen alle 5 bis 7 Tage, sonst klumpt das Gras.

Mykorrhiza

Symbiose zwischen Pflanzenwurzeln und Bodenpilzen. Pilze erweitern die Nährstoffaufnahme der Pflanze um den Faktor 100, im Tausch gegen Zucker aus der Photosynthese. Praktische Bedeutung: Bei Pflanzung von Bäumen und Stauden Mykorrhiza-Präparate beimischen, das verbessert Anwachsrate spürbar.

Pflegeschnitt vs. Verjüngungsschnitt

Pflegeschnitt: Korrektur des laufenden Wuchses, max. ein Drittel der Jahres-Triebe. Form bleibt erhalten. Ganzjährig erlaubt. Verjüngungsschnitt: kräftiger Rückschnitt, Astwerk wird verjüngt, Form ändert sich. Nur zwischen 1. Oktober und 28. Februar erlaubt.

Rhizom

Unterirdischer Spross-Achsen-Teil mancher Pflanzen, etwa Bambus, Quecke oder Indianernessel. Aus dem Rhizom treiben oberirdisch neue Pflanzen aus, was zur unkontrollierten Ausbreitung führt. Bei Bambus-Pflanzung im Garten zwingend Rhizomsperre einbauen.

Räumpflicht

Pflicht zur Beseitigung von Schnee und Glätte auf Gehwegen vor dem eigenen Grundstück. Liegt grundsätzlich beim Eigentümer. Übertragung auf Mieter erfordert schriftliche Vereinbarung plus Überwachungspflicht des Eigentümers. Werktags meist 7 bis 20 Uhr, sonntags 8 bis 20 Uhr.

Standsicherheit (Bäume)

Beurteilung, ob ein Baum bei Wind oder Last stehen bleibt. Geprüft wird Wurzelwerk, Stamm, Krone. Eigentümer haben jährliche Sichtprüfungspflicht. Bei sichtbaren Schäden ist eine eingehende Untersuchung durch einen Sachverständigen vorgeschrieben.

Stockausschlag

Neuer Wuchs aus dem Wurzelstock einer Pflanze nach Schnitt oder Schaden. Gewünscht bei Hecken-Verjüngung. Unerwünscht bei Bäumen — verbraucht Energie auf Kosten der Hauptkrone.

Streumittel-Verbot

In den meisten Gemeinden im Landkreis Ludwigsburg ist Salz auf Gehwegen verboten. Erlaubt sind Sand, Splitt, Granulat. Bußgeld bei Verstoß: 50 bis 1.000 Euro je nach Satzung. Salz schädigt Pflanzen, Bodenleben und Hundepfoten.

Verkehrssicherungspflicht

Pflicht von Eigentümern, Gefahrenquellen auf dem eigenen Grundstück abzuwehren, die Dritte gefährden könnten. Konkret: standsichere Bäume, geräumte Wege, intakte Beleuchtung, sichere Treppen. Verstöße führen zu Schadensersatzforderungen, oft sechsstellig.

Vertikutieren

Mechanisches Entfernen von Rasenfilz und Moos durch senkrechte Messer. Verbessert Luftaustausch und Wasseraufnahme. Zeitpunkt: Frühjahr oder Frühherbst bei Bodentemperatur über 8 Grad. Im Großraum Stuttgart in der Regel ab Mitte März möglich.

Wildkraut vs. Unkraut

Sprachlicher Unterschied mit Folgen. „Unkraut“ ist eine Wertung, „Wildkraut“ beschreibt nüchtern. Viele Wildkräuter sind ökologisch wertvoll, etwa Brennnessel als Schmetterlingsfutterpflanze. Pflegeziel sollte konkret sein: „Wege wildkrautfrei“, nicht „alle Wildkräuter weg“.

Wurzelballen-Pflanzung

Pflanzung von Bäumen oder Sträuchern mit erdgefülltem Wurzelballen statt nackter Wurzel. Höhere Anwachsrate, längere Pflanzzeit (auch im Sommer möglich). Teurer als Wurzelware, aber sicherer.

Aufasten

Entfernung der unteren Äste eines Baums bis in eine bestimmte Höhe. Verbessert Lichteinfall und Verkehrssicherheit über Wegen, Straßen und Einfahrten. Pflichtmaßnahme bei Bäumen mit Lichtraumprofil-Anforderungen — Straßen 4,5 Meter, Gehwege 2,5 Meter Höhe.

BNatSchG

Bundesnaturschutzgesetz. Bundesgesetz mit § 39 als Kernregel für Hecken- und Baumschnitt: starker Rückschnitt nur 1. Oktober bis 28. Februar erlaubt. Pflegeschnitt ganzjährig zulässig. Bußgelder bis 50.000 Euro.

EHS Eingehende Untersuchung

Detailprüfung von Bäumen mit Resistograph oder Schalltomograph zur Einschätzung der Standfestigkeit. Empfohlen alle 3 Jahre für Bäume in öffentlichen Bereichen. Festpreis 250-450 Euro je Baum. Notwendig für Versicherungsfälle und Verkehrssicherungsnachweis.

Festmist

Mischung aus Stroh und tierischen Ausscheidungen, gut verrottet als organischer Dünger. Langsame Nährstofffreisetzung über 2-4 Monate. Faustregel 2-3 kg pro Quadratmeter im Frühjahr. Verbessert Bodenstruktur und Humusgehalt nachhaltig.

Frostgare

Bodenstruktur nach Frostperioden — gefrorenes Wasser sprengt Erdklumpen und schafft krümelige Bearbeitbarkeit. Schwere Lehmböden besonders profitieren. Frühjahrsbearbeitung ab Bodentemperatur 6 Grad nutzt diese Struktur.

GaLaBau

Garten- und Landschaftsbau. Branche für Anlage, Pflege und Unterhalt von Außenanlagen. Verbandsstruktur über Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL). DGUV-Vorgaben für Arbeitssicherheit verbindlich.

Krautsaum

Bewachsener Streifen zwischen Wegen, Mauern und Beeten. Wertvoll für Insekten und Bodenbrüter. Pflegeschnitt einmal jährlich im September reicht aus. Nicht mit Wildkraut gleichsetzen — Krautsaum ist gewollt.

Lichtraumprofil

Frei zu haltender Bereich über Verkehrsflächen. Straßen 4,5 m, Gehwege 2,5 m, Radwege 2,5 m. Eigentümer haftet bei Verletzung — Aufastung jährlich prüfen. Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB.

Mahdgut

Geschnittenes Pflanzenmaterial nach Mahd oder Mähen. Kompostierbar oder als Mulch verwendbar. Trockene Anlieferung an Sammelstellen kostenfrei (im Landkreis Ludwigsburg über Wertstoffhof). Frischmahd nicht direkt auf Beete legen — fault.

Wuchshemmer

Mittel zur Wachstumshemmung — beim Heckenschnitt nicht relevant, aber bei Pflasterfugen-Pflege. Glyphosat-Verbote und alternative Methoden mit Heißwasser, Mechanik oder Essig-Salz-Mischung. Salz auf Pflaster ist illegal — Bußgeld bis 25.000 Euro.

Quellen

  • § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
  • Räum- und Streusatzungen der Gemeinden im Landkreis Ludwigsburg
  • Fraunhofer ISE: Studien zu Photovoltaik-Verschmutzung
  • Bundesgerichtshof: Urteile zur Verkehrssicherungspflicht
  • Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Regelwerk

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