Mietergarten — was Mieter dürfen und müssen

Wer eine Wohnung mit Garten mietet, hat oft unklare Verhältnisse: Wer pflegt den Rasen? Wer schneidet die Hecke? Wer haftet bei Sturmschäden? Diese Anleitung klärt die rechtliche Lage für Mieter im Großraum Stuttgart.

Wem gehört der Garten?

Bei Mietwohnungen ist der Garten in der Regel Eigentum des Vermieters. Der Mieter hat ein Nutzungsrecht, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Bei Mehrfamilienhäusern ist der Garten oft Gemeinschaftsfläche aller Mieter. Wer pflegt, hängt vom Vertrag ab.

Was im Mietvertrag steht (und was nicht)

  • Pflichten zur Gartenpflege müssen schriftlich im Mietvertrag stehen.
  • Pauschale Klauseln „Mieter pflegt den Garten“ sind oft unwirksam, wenn nichts Konkretes steht.
  • Heckenschnitt zählt nicht zur einfachen Pflege — nur Vermieter darf entscheiden.
  • Baumfällung erfordert Vermieter-Erlaubnis.
  • Anpflanzungen ohne Erlaubnis können bei Auszug entfernt werden müssen.

Was Mieter dürfen

  • Rasen mähen — übliche Pflegemaßnahme.
  • Beete bepflanzen, wenn der Mietvertrag es erlaubt.
  • Wildkraut entfernen.
  • Sitzbereich gestalten (mobile Möbel, keine festen Bauten).
  • Topfpflanzen aufstellen.

Was Mieter nicht dürfen (ohne Erlaubnis)

  • Bäume fällen oder beschneiden.
  • Hecken radikal kürzen.
  • Gartenhäuser oder Pergolen aufstellen.
  • Pflastersteine verlegen oder Wege neu anlegen.
  • Größere Pflanzen oder Sträucher entfernen.

Räumpflicht im Winter — wer haftet?

Verkehrssicherungspflicht liegt grundsätzlich beim Eigentümer. Übertragung an Mieter ist möglich, aber nur unter strengen Voraussetzungen: schriftliche Vereinbarung, klare Regelung, Überwachungspflicht des Eigentümers. Bei Sturzschaden eines Passanten haftet im Zweifel der Eigentümer mit. Mieter sollten sich nicht ohne ausdrückliche Vereinbarung in Räumpflicht ziehen lassen.

Sturmschaden — wer zahlt?

  • Vermieter haftet für standsichere Bäume — Sichtprüfungspflicht.
  • Bei nachweislich vernachlässigter Baumkontrolle haftet der Vermieter für Folgeschäden.
  • Mieter ist nicht für Sturmschäden zuständig, die nicht durch eigenes Verhalten entstanden.
  • Eigene Möbel oder Anpflanzungen sind über Hausratversicherung abgedeckt.

Streit mit Vermieter vermeiden

  • Vor jeder größeren Aktion (Pflanzung, Schnitt, Bauten) schriftliche Erlaubnis einholen.
  • Beim Einzug Garten-Zustand mit Fotos dokumentieren.
  • Pflegeumfang vor Vertragsunterzeichnung klären.
  • Bei Pauschalverträgen über Hausverwaltung — Wer macht was wann?

Tipp für Vermieter

Wer als Vermieter die Gartenpflege auf einen externen Dienstleister überträgt, klärt rechtliche Verhältnisse sauber. Mieter haben keine Pflichten, Eigentümer hat dokumentierte Verkehrssicherung, Garten bleibt in einheitlichem Zustand.

Wer das übernimmt

herrlichnatur übernimmt Gartenpflege bei Mietobjekten in Bietigheim-Bissingen und 50 km Umkreis. Vertrag direkt mit Vermieter oder Hausverwaltung. Gartenpflege · Für Hausverwaltungen · +49 1522 2191840

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Filiz Herr
Filiz Herr ist Geschäftsführerin der herrlichnatur UG mit Sitz in Bietigheim-Bissingen. Sie hat 2025 das Unternehmen gegründet, mit dem Anspruch, Gartenpflege, Hausmeisterservice und Objektbetreuung zuverlässig im Großraum Stuttgart und Heilbronn anzubieten. Vier Mitarbeiter betreuen private Eigentümer, Hausverwaltungen und Unternehmen.

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