Heckenschnitt-Checker

Wann darf ich meine Hecke schneiden? Geben Sie ein Datum ein. Der Checker prüft § 39 BNatSchG.


Wie der Checker funktioniert

Der Checker prüft das eingegebene Datum gegen § 39 Absatz 5 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz. Vom 1. März bis 30. September gilt die Brutsaison: starker Rückschnitt verboten, Pflegeschnitt erlaubt. Vom 1. Oktober bis 28. Februar darf eine Hecke gekürzt, in Form gebracht oder verjüngt werden.

Was zählt als Pflegeschnitt?

  • Maximal ein Drittel der diesjährigen Triebe entfernen.
  • Form der Hecke bleibt erhalten.
  • Keine alten, dicken Äste schneiden.
  • Keine Vögel oder Nester stören — bei Sichtkontakt Schnitt sofort einstellen.

Was zählt als Verjüngungsschnitt?

  • Hecke wird in Höhe oder Breite reduziert.
  • Astwerk wird kräftig zurückgeschnitten, manchmal auf den Stock gesetzt.
  • Nur zwischen 1. Oktober und 28. Februar erlaubt.
  • Buchsbaum, Liguster, Hainbuche und Eibe vertragen kräftigen Schnitt.

Wer übernimmt das in Bietigheim-Bissingen und Umgebung?

herrlichnatur plant Heckenschnitt-Termine zwischen Oktober und Februar. Pflegeschnitt während der Saison auf Anfrage. Höhe bis 5 Meter mit Teleskopstange. Anfragen für die Saison 2026/2027 ab Juli möglich. Gartenpflege bei herrlichnatur · +49 1522 2191840

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